Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- die Kosten werden von der Krankenkasse getragen
- das Alter reicht vom Kleinkindalter bis zum 21. Lebensjahr
- die Anwendung ergibt sich aus Fragen zur Entwicklung, zur Integration / Teilhabe und zum Wohlbefinden
- die Behandlung erfolgt bei Verhaltensauffälligkeiten, wie
- Essstörungen
- Störungen der Ausscheidung
- Ängsten
- Zwängen
- körperlichen Beschwerden, die einem psychischen Einfluss unterliegen (z. B. Kopfschmerzen)
- Schlafstörungen
- Selbstwertstörungen
- Depressionen
- und anderen Störungen
- der Einbezug von Eltern und anderen Bezugspersonen ist bei Kindern besonders wichtig
psychotherapie
Psychotherapie öffnet Augen,
Ohren, Hände und Herzen